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Sehr geehrter Herr Kreispräsident, sehr geehrte Frau Landrätin, verehrte Kolleginnen u. Kollegen,
mitt dem Änderungsantrag der UWG, in Sachen Windenergie über die zukünftige Planung von Windkraftanlagen im Kreis Plön, hier bei den weichenTabukriterien den Mindestabstand von angedachten 100 m auf nunmehr 150 m zu den Gleisanlagen und Schienenwegen zu erweitern, wird von der er Verwaltung in ihrer Stellungnahme berücksichtigt.
Dafür bedankt sich die UWG bei der Kreisplanung.
Sollte nach Vorliegen der neuen Raumordnungspläne tatsächlich bis zum Ende des Jahres in Sachen Windenergieplanung Rechtssicherheit vorliegen, bleiben weiterhin die Bedenken zahlreicher örtlicher Bürgerinitiativen bestehen.
Zum Beispiel weil die Abstandtiefen zur Wohnraumnutzung gerade bei den in Schleswig-Holstein häufig anzutreffenden Splittersiedlungen kaum Akzeptaiz finden werden. Als weiteres Konfliktpotenzial wird der "irsinnige Geisterstrom" als ein Indikator daflir angesehen, dass die Energiewende im Schneckentempoo verläuft. Eine Reform der EEG-Umlage ist längst überfällig; die Bürger in Schleswig-Holstein zahlen bundesweit die höchsten Strompreise.
Vielleicht könnte ein sogenanntes regionales Strompreismodell weiterhelfen? Es könnte der im Überfluss in Schleswig-Holstein erzeugte Strom aus Windkraft, wie kürzlich in der Presse angekündigt etwa nach Dänemark verkauft werden! Warum kann der Überschussstrom nicht künftig eingesetzt werden um grünen Wasserstoff herzustellen?
Die Energiewende verlangt nach Lösungen die örtlich angewandt werden und auf das Verständnis der Bürger setzen. 
Eingleisige Lösungen bei der Energiewende sind vielfach träge: bei der Elektromobilität z. B. fühlt sich der Betankungvorgang an den Ladesäulen wie eine halbe Ewigkeit an. Eine Wasserstoffbetankung ist in der Regel innerhalb von 5 Minuten erledigt.
Fazit: Auf der Suche nach Abnehmern für unseren Windstrom könnten ,,landesweite bzw. örtliche Lösungen,, eine Alternative für den Netzausbau" in den Süden sein.

 

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